Standpunkte
Sozialpolitik
Als Präsident der gemeinderätlichen Sozialkommission liegt mir viel an einem funktionierenden und unbürokratischen Sozialwesen, in dem Bedürftigen rasch geholfen werden kann. Ziel sämtlicher Massnahmen im Sozialwesen muss es jedoch sein, den Betroffenen nach Möglichkeit zur Selbständigkeit zurück zu helfen.Leider hat sich unser Staatsapparat immer mehr zu einem sozialistischen Umverteilungs- und Fürsorgestaat entwickelt. In keinem anderen Bereich sind die Staatsausgaben so massiv und unkontrolliert angewachsen wie bei der Sozialhilfe. 2005 wird in der Stadt Zürich erstmals mehr als eine Milliarde Franken für die soziale Wohlfahrt ausgegeben. Gleichzeitig häufen sich die Fälle grotesken Missbrauchs. Dagegen wehre ich mich.
Die Aufblähung des Sozialstaates zeigt sich bei den Leistungen: Während die Anzahl der Sozialfälle im Zeitraum zwischen 1990 und 1998 um 50 Prozent zugenommen hat, sind die Leistungen um nicht weniger als 129 Prozent erhöht worden. Unser Sozialwesen muss im internationalen Vergleich geradezu als luxuriös bezeichnet werden. Die grosszügige, während 24 Monaten vergütete Arbeitslosenhilfe und die Sozial-leistungen, die sich an überrissenen Richtlinien orientieren und über die Sicherung des existentiellen Notbedarfs weit hinausgehen, laden zu Missbräuchen geradezu ein. Die finanziellen Folgen dieser Entwicklung für die Öffentliche Hand sind fatal; der heute praktizierte Sozialstaat hat die Grenzen der Finanzierbarkeit überschritten.
Ich verlange mehr Eigenverantwortung auch im Sozialbereich. Fürsorgeleistungen haben sich immer am Ziel der Überwindung von Einkommensschwäche zu orientieren. Die staatliche Hilfe an in Not geratene Menschen hat sich auf die Existenzsicherung zu beschränken. Darüber hinausgehende Leistungen sind durch individuelle Vorsorge abzudecken. Ich spreche mich gegen die zunehmende Tendenz einer Regionalisierung der Sozialhilfe aus, weil dadurch die Anonymität gefördert und die direkte Verantwortung der Gemeindebehörden reduziert wird. Es ist notwendig, den Trend nach immer mehr und umfassenderen gesetzlichen Ansprüchen im Fürsorgebereich zugunsten einer individuellen Betreuung durch die Fürsorgebehörden zu brechen